altersvorsorge

Struktur der Altersvorsorge

Das Rentensystem basierend in Deutschland auf dem so genannten Drei-Säulen System. Die erste Säule ist dabei die gesetzliche Rentenversicherung als Teil des staatlichen Sozialversicherungssystems. Jeder Arbeitnehmer ist vom Gesetz her verpflichtet, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Dieses geschieht zumeist automatisch, indem der Arbeitgeber den jeweiligen Beitrag direkt vom Bruttogehalt abzieht und an die Bundesrentenversicherungsanstalt überweist. Selbstständige sind jedoch nicht pflichtgemäß in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert, sie können jedoch einen freiwilligen Beitrag zahlen. Auch die Ausbildung und das Leisten des Wehrdienstes bzw. Zivildienstes gelten als anrechenbare Versicherungszeiten. Aus der Summe aller Beiträge, die man im Laufe des Arbeitslebens in die Rentenversicherung einzahlt, wird dann aufgrund verschiedener Berechnungsfaktoren die monatliche Rentenzahlung errechnet. Diese Zeiten werden dann in so genannte Entgeltpunkte umgerechnet. Inzwischen bekommt jeder Versicherte einmal jährlich eine Berechnung, wie hoch seine gesetzliche Altersrente voraussichtlich sein wird. Momentan ist es so, dass man nach aktuellem Stand nur etwa 60-70 Prozent seiner bisherigen Nettobezüge als spätere gesetzliche Rente erhält. Auch die Tatsache, dass kürzlich eine stufenweise Erhöhung des Rentenalters auf 67 Jahre beschlossen worden ist, dürfte voraussichtlich nichts an der Tatsache ändern, dass man seinen Lebensstandard im Alter nicht alleine durch die gesetzliche Rentenversicherung halten kann. Dieses liegt zum größten Teil auch an der Tatsache, dass es immer weniger Einzahler in die Rentenkasse gibt (schwache Geburtenrate, mehr Arbeitslose), aber immer mehr Rentenempfänger aufgrund gestiegener Lebenserwartung. Wichtig ist das man, trotz Rentenalter und der vorherrschenden Wirtschaftslage, bei bester Gesundheit ist.

Die betriebliche Altersvorsorge

Neben der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es zudem die betriebliche Altersvorsorge, die zweite Säule des deutschen Rentensystems. Diese Säule wird auch immer dringender benötigt, da die zu erwartende Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, wie bereits kurz erwähnt, in der Summe eher fallen als steigen wird. Auch wenn die betriebliche Altersvorsorge ein wichtiger Teil der Gesamtversorgung im Ruhestand einnimmt, nutzen sie nach neuesten Umfragen nur sehr wenig Arbeitnehmer, im Durchschnitt waren es im letzten Jahr nur 28 Prozent aller möglichen Empfänger von betrieblichen Ruhestandsleistungen. Dabei ist zu bedenken, dass man grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge hat. Viele Arbeitnehmer wissen sicherlich auch gar nicht, wie die betriebliche Altersvorsorge überhaupt funktioniert, und trauen sich oftmals nicht, bei ihrem Arbeitgeber danach zu fragen. Dabei ist die Vorgehensweise gar nicht so kompliziert, wie man vielleicht meinen könnte. Entweder bildet der Arbeitgeber schon selber Rückstellungen innerhalb seines Betriebes für die Altersvorsorge seiner Mitarbeiter, oder er schließt für die Mitarbeiter einen Vertrag für deren Altersvorsorge ab. Dieses kann zum Beispiel durch eine Direktversicherung erfolgen. Durch eine Entgeltumwandlung wird hier erreicht, dass für den Mitarbeiter eine betriebliche Altersvorsorge aufgebaut wird. So werden zum Beispiel Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld für diesen Zweck verwendet. Neben der Direktversicherung stehen für die Durchführung der betrieblichen Altersvorsorge noch weitere Möglichkeiten zur Verfügung, z.B. die Direktzusage des Arbeitgebers, die Unterstützungs- und Pensionskasse sowie die Pensionsfonds. Oftmals kann sich der Arbeitnehmer nach einem Gespräch mit dem Arbeitgeber individuell für eine Lösung entscheiden. Ist man erst mal Rentner, dann kann man sich auch an den schönen Dingen des Lebens erfreuen, wie z. B. das Reisen.

Die private Altersvorsorge

Die dritte Säule der Altersvorsorge, welche einen immer wichtigeren Stellenwert einnimmt, ist die private Altersvorsorge. Da die Versorgungslücke zwischen bisherigem Nettogehalt und der zu erwartenden gesetzlichen Rente zur Zeit ca. 60 Prozent beträgt, kann der jetzige Arbeitnehmer seinen bisherigen Lebensstandard auch im Alter nur dann halten, wenn er zusätzlich eine private Altersvorsorge trifft. Hierzu werden von den Banken und Versicherungen zahlreiche Möglichkeiten angeboten. Es gibt eine Reihe von Produkten im Finanzbereich (dazu zählen nicht die Hunde Versicherungen!), die zum Teil speziell für die private Altersvorsorge genutzt werden können. Zu den bekanntesten und am häufigsten genutzten Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge zählen sicherlich der Banksparvertrag, die Kapitallebensversicherung, die private Rentenversicherung und das Investmentfondssparen. In den letzten Jahren wird auch das private Wohneigentum immer häufiger zur privaten Altersvorsorge genutzt. Da man in fortschreitendem Alter immer höhere Beiträge zahlen muss, um das angestrebte Ziel, mit Auszahlung der privaten Altersrente die Versorgungslücke zu schließen, zu erreichen, sollte man daher schon so früh wie möglich beginnen, im Rahmen der genannten Produkte für die private Altersvorsorge zu sparen.