altersvorsorge

Die Rentenversicherung

Neben der gesetzlichen Rentenversicherung und der betrieblichen Altersvorsorge wird es für den Kunden immer wichtiger, auch privat finanzielle Vorsorge für den späteren Ruhestand zu treffen. Da nach derzeitigem Stand nur noch ca. 60 Prozent des Nettogehaltes später als gesetzliche Altersabsicherung zur Verfügung stehen, und auch die betriebliche Altersvorsorge diese Versorgungslücke nicht vollständig schließen kann, sollte man sich daher rechtzeitig auch über eine private Altersvorsorge Gedanken machen. Zu diesem Zwecke stehen auf dem Finanz- und Versicherungsmarkt diverse Produkte zur Verfügung, auf die der Anleger im Rahmen der privaten Altersvorsorge zurückgreifen kann. Neben der Kapitallebensversicherung, den Banksparplänen und dem Investmentfondssparen, zählt auch die private Rentenversicherung zu diesen zu empfehlenden Produkten am Markt.

Die private Rentenversicherung

Die private Rentenversicherung ist am ehesten mit der Kapitallebensversicherung vergleichbar, wobei der Name "Versicherung" eigentlich vom Sinn her nicht richtig ist. Bei der Rentenversicherung kann der Kunde anders als bei der Kapitallebensversicherung nämlich nichts versichern. Es besteht keine Absicherung für den Todesfall, noch eine sonstige Versicherung. Von daher sind auch viele Anbieter dazu übergegangen, das Produkt eher als Rentensparplan zu bezeichnen. Angeboten wird das Produkt private Rentenversicherung nahezu von allen Versicherungen in Deutschland, die auch im Bereich Lebensversicherung / Kapitalanlagen tätig sind. Die private Rentenversicherung funktioniert ähnlich, wie es bei der Kapitallebensversicherung der Fall ist, nur ohne die Absicherung der Angehörigen im Todesfall. Der Kunde zahlt in monatlich festgelegten Raten die Beiträge zur Rentenversicherung ein. Auch der Zeitpunkt des Ablaufes der Rentenversicherung wird von vornherein festgelegt, dieser liegt sinnvollerweise zwischen dem 60. und 67. Lebensjahr, also dem am häufigsten genutzten Zeitpunkt des Renteneintritts oder Beginn des Vorruhestandes. Bei Fälligkeit der Rentenversicherung hat der Kunde ein Wahlrecht. Und zwar hat er die Möglichkeit, sich das angesparte Kapital aus der Versicherung in einer Summe auszahlen zu lassen, oder in Form einer lebenslangen monatlichen Rente überweisen zu lassen. Der Unterscheid liegt hauptsächlich in der Besteuerung. Wählt der Kunde die Auszahlung in einer Summe, werden diese Erträge wie bei einer Kapitallebensversicherung besteuert. Das bedeutet, wenn die Versicherung mindestens 12 Jahre gelaufen ist und der Kunde mindestens 60. Jahre alt bei Auszahlung ist, wird die Versicherung zu 50 Prozent versteuert. Sind diese beiden Voraussetzungen nicht erfüllt, wird die gesamte Rentenversicherung besteuert. Anders sieht es aus, denn sich der Kunde für die lebenslange Rentenzahlung entscheidet. In diesem Falle wird seit 2005 der Ertragsanteil nur mit 18 Prozent versteuert (vorher 27 Prozent). Das ist natürlich ein deutlicher steuerlicher Vorteil für den Kunden.

Rentenzahlung mit oder ohne Kapitalverzehr

Bei der monatlichen Rentenzahlung kann sich der Versicherte zudem zusätzlich entscheiden, ob er eine Rentenzahlung mit oder ohne Kapitalverzehr haben möchte. Bei der ersten Variante erfolgt die Rentenzahlung aus der gesamten Ablaufleistung der Versicherung, bei der zweiten Möglichkeit wird das Kapital nicht angegriffen, sondern nur aus den Zinsen heraus die Rente gezahlt. Neben der relativ hohen Steuerfreiheit der Erträge, bietet die private Rentenversicherung dem Kunden noch weitere Vorteile. Es handelt sich zunächst einmal um ein sehr sicheres Produkt. Der Anbieter garantiert dem Kunden zudem nahezu immer eine bestimmte Garantieverzinsung. Inklusive der später gezahlten Überschussanteile liegt die Rendite der privaten Rentenversicherung im Durchschnitt bei ca. 6-8 Prozent pro Jahr. Wenn man beispielsweise jeden Monat 100 Euro über einen Zeitraum von 30 Jahren in diese Rentenversicherung einzahlt, kann man nach Ablauf des Vertrages auch durch den Zinseszinseffekt bedingt, mit einer Auszahlung von ca. 80.000 Euro rechnen, oder alternativ einer monatlichen Rente von ca. 300-400 Euro. Ferner hat der Versicherte die Möglichkeit, eine so genannte Rentengarantiezeit zu vereinbaren. Das bedeutet, dass die Rentenzahlung in seinem Todesfall noch über die vereinbarte Rentengarantiezeit an einen Angehörigen weiter gezahlt wird. Insgesamt kann man also festhalten, dass die private Rentenversicherung eine sichere, rentable und relativ steuerbegünstigte Anlageform ist, mit der man auf ideale Art und Weise seine private Altersvorsorge als Ganzes oder anteilig durchführen kann.